Schutzkonzept und Ehrenkodex

Schutzkonzept

Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 14. Juli 2020 beschlossen, dass Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein auf der Grundlage der bereits am 10. April 2017 erklärten Teilnahme des Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880 an dem Präventionskonzept nochmals aufzugreifen und fortzuschreiben.

Der Vorstand hat daher folgende Vereinbarungen getroffen:

  1. Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die heute vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
  2. Der Verein wird sich aus diesem Grund der Initiative „Schweigen schützt die Falschen! Zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e.V. anschließen.
  3. Der Vorstand ist sich seiner Verantwortung bewusst. Die 1. Vorsitzende bzw. ihre Vertreter sind über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
  4. Die jeweiligen Übungsleiterinnen und Übungsleiter werden angehalten, die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahrzunehmen und tätig zu werden, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
  5. Alle Vorstandsmitglieder, alle ÜbungsleiterInnen und GruppenhelferInnen dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an den geschäftsführenden Vorstand wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
  6. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen in einem fünfjährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
  7. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch die 1. Vorsitzende, Frau Ulrike Schatton, Am Wiesenhang 43a, 42 859 Remscheid, Tel. 0 2191/ 34 30 57, EMail:ulrikeschatton@aol.com. Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält Vorsitzende bereit.
  8. Der unter Punkt 5. aufgeführte Personenkreis unterzeichnet eine Erklärung, dass zur Zeit keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen sie anhängig sind bzw. sie umgehend Mitteilung machen, wenn ein solches Strafverfahren eingeleitet wurde.
  9. Frau Christiane Haak, Sportwartin und Vorstandsmitglied, Tel.: 02191 35554, Email: c.haak@etv1880.de und Frau Carolin Knoll-Rahmede, Übungsleiterin im Bereich Kinderturnen, Tel.: 02191 463725, Email: carolin.rahmede@gmx.de stehen als Ansprechpartnerinnen in Sachen sexualisierter Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie werden entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem geschäftsführenden Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
  10. Um bestmöglich im Falle eines Falles für die Beteiligten intervenieren zu können, bedarf es professioneller Unterstützung. Kinderschutzverbände, der Landessportbund, die Jugendämter der Städte und Gemeinden und viele weitere Organisationen sind vertraut mit Fällen von Übergriffen und haben Experten, die den Engagierten und insbesondere der Ansprechperson des Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880 - auch telefonisch - mit Rat und Tat zur Seite stehen können. In Remscheid besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Stadtsportbund und dem Jugendamt, welche die allgemeine Vereinbarung enthält, dass bei allen auftretenden Fragen zum Thema „Kinder- und Jugendschutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“, insbesondere auch bei Auftreten von Verdachtsfällen zunächst die Kontaktaufnahme des Vereins bzw. der Ansprechpartner zum Stadtsportbund erfolgen soll, der sich dann bezüglich des weiteren Vorgehens mit dem zuständigen Jugendamt ins Benehmen setzen wird. Der Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880 schließt sich dieser Kooperation ausdrücklich an und stellt so zugleich auch sicher, dass die genannten Organisationen wissen, dass der Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880 sich präventiv im Bereich sexualisierter Gewalt engagiert.
    Ferner weist der Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880 auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme insoweit erfahrener Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG hin. Die Kontaktaufnahme zu diesen Personen steht jedermann offen und kann auch anonym in Anspruch genommen werden. Über den Link sind Ansprechpartner und Notfalltelefonnummern zu erhalten.
  11. Der Vorstand wird im Einvernehmen mit den ÜbungsleiterInnen/GruppenhelferInnen des Vereins Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekannt geben und erörtern.
  12. Wir stellen für Mitglieder des Vorstands und für die ÜbungsleiterInnen die Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungsangeboten in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e.V. im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher und setzen uns nachhaltig für die Nutzung dieser Angebote ein.. Diese Fortbildungen können mit acht bzw. vier Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenzen angerechnet werden. Die Termine werden veröffentlicht.
  13. Der Vorstand und alle Übungsleiterinnen des Vereins bewahren Ruhe, wenn von einem Verdachtsfall Kenntnis erhalten wird. Wir sind uns bewusst, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
  14. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
  15. Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
  16. Informationen bzw. Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten schriftlich zu dokumentieren (es sind der Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert und der persönliche Eindruck festzuhalten).
  17. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen und oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
  18. Eine Ansprache des „Verdächtigten“ erfolgt nicht vor einer Rücksprache mit den Kooperationspartnern und/oder mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Der geschäftsführende Vorstand bespricht mit den Fachkräften das weitere Vorgehen und stimmt dieses ab.
    Wir berücksichtigen, dass die Verbreitung unwahrerTatsachenbehauptungen den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen kann.
  19. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bleibt nach Absprache dem geschäftsführenden Vorstand vorbehalten bzw. obliegt in erster Linie den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
  20. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
  21. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit einer Ansprechpartnerin unseres Vereins und nach Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft. Beim Gespräch mit den Eltern ist zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
  22. Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den geschäftsführenden Vorstand unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.

Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden.

Für den Vorstand des Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880
Remscheid, den 12. August 2020

Ulrike Schatton
(1. Vorsitzende)
Rainer Bannert
(1. Kassierer)

Ehrenkodex des Landessportbundes NRW

für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen.

Hiermit verpflichte ich mich,

  • dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
  • jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern
  • Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenen sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisation nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisation zu schaffen.
  • das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisation ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
  • Vorbild für die mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
  • eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen Jugendlichen Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  • einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und
  • Professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte/Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren.
  • diesen Ehrenkodex auch im Umgang mir erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.