Aufnahme in den Verein
Unseren Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen und am Computer oder in Druckbuchstaben ausfüllen.
Das ausgefüllte Formular entweder per Mail an info@etv1880.de schicken oder ausgedruckt bei unserer Übungsleiterin abgeben.
Aufnahmeantrag herunterladen
Beitragsordnung
Mit Beschluss vom 31. Januar 2021 hat der Geschäftsführende Vorstand des Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880
auf der Grundlage von §7 der am 21. Oktober 2020 von der Mitgliederversammlung neu gefassten Vereinssatzung folgende,
ab dem 1. März 2021 geltende Beitragsordnung gefasst:
-
Bei der Aufnahme eines Neumitglieds wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Der Betrag wird einmalig beim 1. Beitragslauf erhoben.
-
Rechnungszahler zahlen ab 1.10.2017 1,50 € zusätzlich pro Quartal (Zusatzbeitrag)(Rechnungsdruck, Briefumschlag, Porto).
-
Bei Neumitgliedern erfolgt die Zahlung ausschließlich im Wege des SEPA-Lastschrifteinzugs.
-
Bei den "Mutter und Kind"- Gruppen ist die Mitgliedschaft eines begleitenden Erwachsenen im Verein zwingend.
-
Gemäß §5 der Vereinssatzung ist ab sofort die passive Mitgliedschaft im Verein möglich.
Passive Mitglieder nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.
Der Beitrag für passive Mitglieder beträgt jährlich die Hälfte des jährlichen Mitgliedsbetrages eines erwachsenen aktiven Mitglieds, mithin derzeit 48,00 Euro.
Der Einzug erfolgt im Rahmen des regulären vierteljährlichen Beitragslaufs in entsprechenden Teilbeträgen von jeweils 12,00 Euro.
-
Bankverbindung:
IBAN:DE59 3405 0000 0000 3177 01
BIC: WELADEDRXXX
Gläubiger-ID: DE44ETV00000573611
-
Auf die Verpflichtung jedes Mitglieds, Änderungen der Bankverbindung,
der Anschrift oder der E-Mailadresse dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wird ausdrücklich hingewiesen.
Mitteilungen über die genannten Änderungen können per Post an
Ehringhauser Turn-Verein e.V. 1880
Ehringhausen 73c
42859 Remscheid
oder
-
Die Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften (z.B. Kontonummer geändert, Konto nicht gedeckt)
werden beim nächsten Beitragslauf als Einmalbetrag zusätzlich erhoben.
-
Die Mitgliedschaft im ETV kann satzungsgemäß nur vier Wochen zum Quartalsende durch Erklärung in Textform gekündigt werden und ist dementsprechend auch nicht rückwirkend möglich.
Die Verpflichtung zur Beitragszahlung besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft.
-
Die Beiträge betragen ab dem 1. Januar 2022:
Mitglied |
pro Monat |
pro Quartal |
pro Jahr |
Erwachsene 1) |
10,00€ |
30,00€ |
120,00€ |
Ehepaar |
18,00€ |
54,00€ |
216,00€ |
1. Kind |
6,00€ |
18,00€ |
72,00€ |
2. Kind |
5,00€ |
15,00€ |
60,00€ |
3. Kind |
4,00€ |
12,00€ |
48,00€ |
Rentner 2) |
9,00€ |
27,00€ |
108,00€ |
Rentnerehepaar |
16,00€ |
48,00€ |
192,00€ |
Passive Mitglieder |
5,00€ |
15,00€ |
60,00€ |
1) Erwachsen ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2) Rentner ist, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Remscheid, den 1. Januar 2022 Der Geschäftsführende Vorstand:
Ulrike Schatton
Rainer Bannert
Axel Strassmann
Mitgliedschaft kündigen
Die Mitgliedschaft im ETV kann satzungsgemäß nur vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden und ist dementsprechend auch rückwirkend nicht möglich.
Die Kündigung hat schriftlich auf postalischem Weg oder per Mail zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Hinweis: Geben Sie unbedingt in dem Schreiben die vollständigen Namen der kündigenden Mitglieder und ihre Mitgliedsnummern an.
Eine Bitte haben wir noch: Nutzen Sie kein Übergabeeinschreiben, sondern maximal ein Einwurfeinschreiben.